Aufbau der Altersversorgung
Seit 2005 findet der Aufbau der Altersversorgung in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Drei-Schichten-Modell statt, die gesetzliche Grundlage dafür ist das Alterseinkünftegesetz.
Der persönliche Wohlstand im Alter wird nun bestimmt aus Einzahlungen in die Basisversorgung, die Zusatzversorgung und eine Auswahl von Kapitalanlageprodukten, die unterschiedlich gefördert bzw. besteuert werden. Besondere Beachtung verdient der jeweilige Berufsstatus und entsprechende Versorgungswerke.
Derart ist deutlich geworden, dass der Aufbau der Altersversorgung Eigenverantwortung erfordert und auf einer ausgewogenen Vielfalt von Versicherungsprodukten, Finanzanlagen und möglicherweise Kapitalanlageimmobilien fußt.
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